PSYCHOTHERAPIE

Ich bin seit 1993 in der Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen, das heißt, ein Teil der Kosten der Psychotherapie wird von den Kassen mit unterschiedlichen Tarifen zurückerstattet.



EINZELTHERAPIE
für Erwachsene, Jugendliche
und Kinder



Immer mehr Menschen erkennen, welche Hilfe, Erleichterung und Verbesserung der Lebensqualität Psychotheraphie bieten kann und gönnen sich diesen Weg zu einem positiven Lebensgefühl. Psychotherapie aktiviert die eigenen Kräfte und Potentiale und hilft Lösungen zu entwickeln.

Ziel ist die Linderung und Auflösung der jeweiligen Symptomatik sowie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit.

PAARTHERAPIE



Paartherapie ist dann sinnvoll, wenn Fragen der Beziehung geklärt werden sollen. Dazu wird ein sicherer Rahmen geschaffen, in dem beide Partner ihre Wünsche und Bedürfnisse formulieren und ehrlich miteinander reden können. Dialog schafft Frieden: dem Partner zuhören, was er sagt, und in seine Welt einsteigen. Den Anderen in seinem Anderssein wertschätzend anzunehmen, entspannt und heilt die Beziehung.

Wichtig ist mir ein besonderes Versöhnungsritual. Hier geht es um die Macht des Vergebens und Verzeihens. Verzeihen will gelernt werden. Die Kunst des Vergebens beginnt immer bei sich selbst. Die Energie, die bisher in Konflikte geflossen ist, wird plötzlich frei, um ein erfülltes Miteinander zu gestalten.

FAMILIENTHERAPIE



Jede Familie macht mehr richtig, als es im Stress einer Krise erscheint. Durch eine Familientherapie können die vorhandenen Kräfte und Fähigkeiten aller Familienmitglieder wieder genützt, wachstumsfördernde Prozesse in Gang gesetzt, Beziehungen wieder klarer werden, Eltern ihre Rolle besser wahrnehmen und Paare aufeinander zugehen...

Dadurch kann das Zusammenleben wieder in gegenseitiger Achtung, Annahme und wertschätzenden Begegnungen gelebt werden.

VERSCHWIEGENHEIT

Psychotherapeut/innen, Klinische Psycholog/innen und Gesundheitspsycholog/innen (§ 15 Psychotherapiegesetz) unterliegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Jeder Kontakt wird absolut vertraulich behandelt.

ABSAGEREGELUNG

Bis zu 24 Stunden vor dem Termin ist eine Absage kostenfrei. Bei kurzfristigeren Absagen wird das vereinbarte Honorar verrechnet.